Treppenlift-Finanzierung − Hilfe und Unterstützung

Treppenlift-Finanzierungen sind eine teure Angelegenheit und nicht jeder Gehbehinderte ist in der Lage, selbst einen Treppenlift zu finanzieren. Sie haben jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschüsse bei einer Treppenlift-Anschaffung, die den Kauf ermöglichen können. MTG Treppenlifte hat bereits Erfahrungen mit diversen Zuschüssen gesammelt und berät Sie gern, wenn es um die Finanzierung eines Treppenlifts geht.

Treppenlifte können unter bestimmten Umständen vom Staat mittels Zuschüssen finanziert werden. Laut Sozialgesetzbuch XI § 40 Abs. 4 kann der Einbau eines Treppenlifts mit einem Zuschuss bis 4.000,00 Euro von der Pflegekasse unterstützt werden, sofern der Antragsteller die Pflegestufe 1, 2 oder 3 hat. Weitere Zuschüsse für Treppenlifte können bei einer der folgenden Behörden unter Beweisführung der Bedürftigkeit beantragt werden:

Treppenlift-Finanzierung nach einem Unfall

Treppenlifte können, wenn die Ursache für die eingeschränkte Mobilität ein Unfall ist, noch über weitere Träger finanziert werden. Wird ein Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigt, muss die jeweilig zuständige Berufsgenossenschaft diesen finanzieren. Bei einem fremd verschuldeten Unfall im privaten Bereich sollte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers informiert werden, um einen Zuschuss oder die gesamte Kostenübernahme des Treppenlifts zu erhalten.

Treppenlift-Finanzierung bei einem Mietverhältnis

Treppenlifte zu finanzieren, stellt allein schon eine Herausforderung dar. Wohnt der Betroffene jedoch zur Miete, scheint die Hürde über den Vermieter dennoch größer. Damit Sie Ihren benötigten Treppenlift auch als Mieter bekommen können, unterstützt Sie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nach §554a Absatz 1 BGB haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen zu verlangen, sofern sie für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang dazu erforderlich sind. Den Treppenlift-Einbau darf Ihnen Ihr Vermieter nur dann verwehren, wenn sein Interesse und das der Mitmieter gegen den Einbau eines Treppenlifts größer ist. Aus einem anderen Grund darf Ihnen Ihr Vermieter den Treppenlift-Einbau nicht verweigern.

Treppenlift-Beratung durch MTG Treppenlifte

Treppenlift-Finanzierungen durch Kostenträger sind nicht leicht zu erreichen. Verschiedene Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten. Die jeweilige Pflegestufe aber auch die Vermögensverhältnisse spielen dabei eine Rolle. Letztendlich gibt es jedoch für jede Treppenlift-Finanzierung eine individuelle Lösung. Nehmen Sie daher unsere Treppenlift-Beratung in Anspruch und profitieren Sie von der Erfahrung von MTG Treppenlifte. Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch über die verschiedenen Möglichkeiten einen Treppenlift zu finanzieren. Sie erhalten nicht nur einen Überblick über die Einbaumaßnahmen und deren Kosten, sondern zusätzlich Hilfe bei der Beantragung einer individuellen Treppenlift-Finanzierung.

Kontaktieren Sie MTG Treppenlifte und vereinbaren Sie einen Termin. Wir wissen, was bei einer Beantragung zu beachten ist, damit Sie einen Zuschuss für einen Treppenlift erhalten.


Checkliste zur Treppenlift-Förderung: So beantragen Sie den KfW-Zuschuss

  • Informieren Sie sich im Vorfeld, ob die von Ihnen gewünschten Einzelmaßnahmen zum barrierefreien Umbau von der KfW gefördert.

  • Fragen Sie bei der KfW nach, ob aktuell Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen verfügbar sind.

  • Beantragen Sie den gewünschten Investitionszuschuss mit dem Formular der KfW-Bank vor Beginn den Umbaumaßnahmen.

  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Krediten, Zulagen und Zuschüssen), beispielsweise von Berufsgenossenschaften oder Kommunen, ist leider in den meisten Fällen nicht möglich. Schauen Sie sich daher genau an, welches Modell für Sie am lukrativsten ist.