Treppenlift-Finanzierung − Hilfe und Unterstützung
Treppenlifte können unter bestimmten Umständen vom Staat mittels Zuschüssen finanziert werden. Laut Sozialgesetzbuch XI § 40 Abs. 4 kann der Einbau eines Treppenlifts mit einem Zuschuss bis 4.000,00 Euro von der Pflegekasse unterstützt werden, sofern der Antragsteller die Pflegestufe 1, 2 oder 3 hat. Weitere Zuschüsse für Treppenlifte können bei einer der folgenden Behörden unter Beweisführung der Bedürftigkeit beantragt werden:
Treppenlift-Finanzierung nach einem Unfall
- Krankenkasse
- Sozialamt
- Bundesanstalt für Arbeit
- Landesversicherungsanstalt
-
Bundesversicherungsanstalt
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Treppenlift-Finanzierung bei einem Mietverhältnis
Treppenlift-Beratung durch MTG Treppenlifte
Kontaktieren Sie MTG Treppenlifte und vereinbaren Sie einen Termin. Wir wissen, was bei einer Beantragung zu beachten ist, damit Sie einen Zuschuss für einen Treppenlift erhalten.
Checkliste zur Treppenlift-Förderung: So beantragen Sie den KfW-Zuschuss
Informieren Sie sich im Vorfeld, ob die von Ihnen gewünschten Einzelmaßnahmen zum barrierefreien Umbau von der KfW gefördert.
Fragen Sie bei der KfW nach, ob aktuell Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen verfügbar sind.
Beantragen Sie den gewünschten Investitionszuschuss mit dem Formular der KfW-Bank vor Beginn den Umbaumaßnahmen.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Krediten, Zulagen und Zuschüssen), beispielsweise von Berufsgenossenschaften oder Kommunen, ist leider in den meisten Fällen nicht möglich. Schauen Sie sich daher genau an, welches Modell für Sie am lukrativsten ist.