Zuschuss von der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bezuschusst Ihren neuen Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro pro Person, so regelt es § 40 Abs. SGB XI. Voraussetzung ist, dass Sie in der Pflegestufe 0,1,2 oder 3 eingestuft sind oder die Bedingung für eine Einstufung in eine Pflegestufe erfüllen. Außerdem müssen Sie den Antrag für den Zuschuss stellen, bevor Sie den Treppenlift einbauen. Falls Sie darlegen können, dass der Treppenlift Ihre Wohnbedingungen spürbar verbessert, haben Sie gute Chancen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Erstellung des Antrages. Zuletzt lag der Zuschuss bei 2.557 Euro, wurde aber durch das neue Pflegestärkungsgesetz zum 1.1.2015 auf 4.000 Euro erhöht.
Treppenlift Wendeltreppe Plauen-Sachsen